Aktuelle Fragen zur Physiotherapie in der Corona-Krise – und meine Antworten darauf.

Darf ich trotz Kontaktverbot zur Behandlung in die Praxis kommen?

Ja! Geschlossen werden nach den aktuellen Regelungen sowohl Betriebe der Körperpflege als auch nichttherapeutische (Massage-)Praxen. Praxen für Physiotherapie bleiben für die Versorgung der Bevölkerung weiter geöffnet. Nach dem gegenwärtigen Stand gibt es hierfür keine Einschränkungen oder Ausnahmen.

Wie ist es um die Hygiene bestellt – werden Schutzmaßnahmen getroffen?

Hygiene sowie der aktive und passive Schutz von Patienten und Therapeuten sind weiterhin das Gebot der Stunde:

Mund-/Gesichtsschutz:

Das Tragen von Mund-Nasen-Masken ist für viele Bereiche des öffentlichen Lebens vorgeschrieben und für alle anderen Bereich generell empfohlen. Ich trage während der Behandlungen eine Mund-Nasen-Maske und bitte auch alle meine Patientinnen und Patienten, dieser Regel zu folgen. Gerne dürfen Sie Ihre eigene Maske mitbringen.

Handschuhe:

Ich trage in der Regel und bis auf weiteres während der Behandlungen latexfreie medizinische Handschuhe. Ich würde mich freuen, wenn Sie dies akzeptieren.

Desinfektion:

  • Die Behandlungsbank sowie sämtliche benutzten Geräte und Gegenstände werden – zusätzlich zur obligatorischen Reinigung – nach jeder Behandlung mit einem viruziden Desinfektionsmittel behandelt.
  • Für die Desinfektion Ihrer Hände steht ein kontaktloser Spender bereit. Bitte benutzen Sie diesen immer vor und gerne auch nach jeder Behandlung. Die Desinfektion meiner Hände vor und nach jeder Behandlung ist ohnehin Standard.
  • Von mir gestellte Textilien (Laken und Handtücher) werden bei 60° bzw. 95° gewaschen und mit einer „begrenzt viruziden“ Hygienespülung behandelt.

Lüften:

Die Behandlungszeiten sind so getaktet, dass ausreichend Zeit für die Desinfektion und das Lüften des Behandlungsraumes bleibt.

Und wie ist es bei der Behandlung mit dem notwendigen Abstand?

Die Einhaltung eines Abstandes ist nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für den Schutz der Allgemeinbevölkerung untereinander gedacht. Innerhalb von medizinischen Maßnahmen muss dieser Sicherheitsabstand nicht angewendet werden, wenn die medizinische Maßnahme dies erfordert. Dies ist bei einer physiotherapeutischen Behandlung nachvollziehbar gegeben. Umso wichtiger ist die Einhaltung der auf dieser Seite beschriebenen Standards sowie der mittlerweile allgemein gültigen AHA-Regeln – zu Ihrer und meiner Sicherheit.

Wie bin ich vor und nach der Behandlung vor Kontakten geschützt – was ist mit meiner Begleitperson?

Wenn Sie schon zur Behandlung bei mir waren, kennen Sie das bereits: Ich plane für Ihre Behandlung stets ausreichend Zeit zum Umkleiden und für Terminabsprachen ein. Sie werden daher nur im Ausnahmefall auf den vor oder nach Ihnen terminierten Patienten treffen. Sollten sich dennoch weitere Patienten z.B. im Wartezimmer befinden, kann ich problemlos für räumliche Trennung sorgen. Je nach Situation muss ich eine Begleit- bzw. Abholperson aber bitten, z.B. im Fahrzeug zu warten.